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08. Jan. 2018

Neues Entgelttransparenzgesetz führt nicht zu mehr Lohngerechtigkeit

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Seit dem 6. Januar 2018 haben Arbeitnehmer dank des neuen Entgelttransparenzgesetzes ein Recht darauf zu erfahren, wie hoch die Gehälter der anderen Kolleginnen und Kollegen ausfallen, die ähnliche Tätigkeiten ausüben. Das mit der Einführung des neuen Gesetzes angestrebte Ziel, letztendlich durch mehr Transparenz auch mehr Lohngerechtigkeit in Deutschland zu schaffen, dürfte allerdings nach Meinung mehrere Experten und Kritiker nicht erreicht werden.

Während die CDU und die deutsche Wirtschaft vor allem das Entstehen eines neuen Bürokratiemonsters befürchten, kommt insbesondere von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB Kritik, das neue Gesetz ginge nicht weit genug. Denn die neue Regelung gilt nur in Betrieben mit mindestens 200 Angestellten und wenn es mindestens sechs Kolleginnen oder Kollegen des jeweils anderen Geschlechts gibt, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben wie der Antragsteller. Durch diese Einschränkungen bleiben Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen außen vor - doch genau in diesem Bereich sei die Entgeltgeltdiskrimierung am höchsten.

Besonders betroffen von der Entgeltgeltdiskrimierung sind seit jeher bekanntermaßen weibliche Arbeitnehmerinnen. "Eine Frau, die in einem Betrieb mit 199 Beschäftigten arbeitet, hat nach diesem Gesetz keinen Auskunftsanspruch", kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Und eine Frau, die in ganz kleinen Betrieben mit fünf, sechs oder sieben Beschäftigten arbeitet, erst recht nicht. Das heißt: Zwei Drittel aller erwerbstätigen Frauen in Deutschland - die arbeiten nämlich in den kleinen und Kleinstbetrieben - sind von diesem Gesetz ausgenommen."

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